Auf der Suche nach der Garage des Vertrauens für Ihre Autos haben Sie die freie Wahl – auch während der Werksgarantie. Die KFZ-Bekanntmachung (WEKO) sichert Ihnen zu, dass die gesetzliche Herstellergarantie erhalten bleibt, wenn Sie Ihre Fahrzeuge in einer unabhängigen Werkstatt unterhalten oder reparieren lassen. Voraussetzung dafür ist, dass die Arbeiten nach Herstellervorgaben ausgeführt werden und dafür originale oder qualitativ gleichwertige Ersatzteile verwendet werden.

Soweit das Gesetz. Natürlich bieten wir Ihnen bei FleetPoint einen Service, der weit mehr als nur den Mindestanforderungen entspricht – und bringen den Flottenunterhalt wortwörtlich «auf den Punkt»:

Ersatzteile

Nur rund 25 Prozent der Komponenten eines Autos werden vom Automobilhersteller selbst produziert. Der grösste Teil wird von spezialisierten Zulieferern hergestellt, wie zum Beispiel:

  • Stossdämpfer von Bilstein
  • Bremsen von ATE
  • Zündkerzen von NGK
  • Batterien von Varta

Genau auf diese Hersteller haben unsere FleetPoint-Partnergaragen direkten Zugriff. Und bei Bedarf können wir auch Originalersatzteile beim jeweiligen Importeur beziehen.

Arbeitsqualität

Unsere Partnergaragen haben Zugriff auf eine umfassende Datenbank:

  • Aktuelle Wartungspläne
  • Technische Daten
  • Diagnose-Technik
  • und vieles mehr

Ihr Auto wird somit stets nach Herstellervorgaben gewartet und dokumentiert. Darüber hinaus bilden sich die FleetPoint-Partner regelmässig und hinsichtlich der neuesten Technologien weiter.

Sicherheit

Wenn Sie Ihren Neuwagen in einer FleetPoint-Garage warten lassen, sind Sie also auf der sicheren Seite: Die gesetzliche Werksgarantie bleibt erhalten. Sollten unsere Teile oder unsere Arbeit direkt für einen Schaden verantwortlich sein, greift unsere eigene Garantie. Für Sie wichtig: Sie können das ganze Autoleben lang auf den persönlichen und kompetenten Service Ihres FleetPoint-Garagisten vertrauen.